Verkehrsvorschriften

  Innerorts Ausserorts Autobahn Tagesfahrlicht Warnweste
Österreich 50 Km/h 100 Km/h 130 Km/h
110 Km/h von 22 Uhr bis 5 Uhr
Lichtpflicht aufgehoben zum 1.1.08 siehe Link
http://www.n-tv.de/890665.html
1 Warnweste pro Fahrzeug
Bei einer Panne muss die Warnweste vom Fahrzeuglenker beim verlassen des Fahrzeugs getragen werden.
Italien 50 Km/h 90 Km/h 130 Km/h
110 Km/h bei Regen
Ganzjährig Ausserorts 2 Warnwesten pro Fahrzeug
Bei einer Panne muss die Warnweste vom Fahrzeuglenker und Beifahrer beim verlassen des Fahrzeugs getragen werden.

Winterreifenpflicht in Österreich ab dem 1.1.2008

NEU! Österreich führt die Winterreifenpflicht ein (das Gesetz tritt mit 01. Januar 2008 in Kraft).
Vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker eines Pkw, eines KFZ oder eines Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 to bei Schnee, Eis und sonstigen winterlichen Bedingungen nur dann bewegen, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Wien (ddp.djn). Winterurlauber und Transitreisende müssen sich darauf einstellen, dass ab 1. Januar in Österreich Winterreifenpflicht gilt. Darauf macht der Automobilclub ÖAMTV in Wien aufmerksam. Verstöße gegen die Vorschrift können bis zu 5000 Euro kosten.
Anzeige

Von 2008 an dürfen Lenker eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen, das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis, ihr Fahrzeug vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. So beschreibt der ÖAMTC die neuen Regeln. Schneeketten seien allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer «zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen» Schnee- oder Eisschicht bedeckt sei und dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt werde.

Das sind offenkundig Auslegungsfragen. Auf Matsch, berichtet der ÖAMTC weiter, dürfe man weder mit Sommerreifen noch mit Schneeketten fahren. Hier seien zum Fahren nur Winterreifen erlaubt. Wer sein Fahrzeug über Winter auf der Straße parke, weil er etwa keinen Garagenplatz besitze oder das Fahrzeug einfach nicht benutze, müsse nicht umrüsten.

Einfache Verstöße gegen die neuen Wintergesetze werden laut ÖAMTC mit einem sogenannten Organmandat in Höhe von 35 Euro geahndet. Komme es - etwa wegen eines hohen Gefährdungstatbestandes - zu einer Anzeige, stiegen die Strafen. In diesem Fall blühten Verwaltungsstrafen bis zu 5000 Euro, warnt der Club. Die Exekutivorgane bekämen außerdem die Möglichkeit, das betreffende Fahrzeug abstellen zu lassen. Im Klartext: Es kann ein Fahrverbot verhängt werden.